Sie hatten einen Termin bei Ihrem Hausarzt und haben ein Rezept für Physiotherapie erhalten.
Darauf stehen eine Diagnose, die maximale Anzahl von Behandlungen pro Rezept (9) und die vom Therapeuten durchzuführenden empfohlenen Massnahmen.
Damit können Sie einen Termin für eine physiotherapeutische Behandlung vereinbaren. Während der ersten Behandlung führt der Therapeut ein Anamnesegespräch und eine körperliche Untersuchung durch. Dies nimmt den grössten Teil der ersten Behandlung ein. Diese Untersuchung ist für den Therapeuten wichtig, da damit festgestellt wird, mit welcher Form der Therapie Ihr Problem am besten behandelt werden kann. Das Anamnesegespräch hat zum Ziel, Ihre Probleme zu analysieren und wichtige Informationen über das Vorhandensein von Faktoren zu gewinnen, die Ihr Problem positiv oder negativ beeinflussen könnten. Denken Sie an zugrunde liegende Krankheiten oder eine problematische Vorgeschichte. Auch die körperliche Untersuchung ist wichtig, falls die Krankenversicherung oder Unfallversicherung einen physiotherapeutischen Bericht anfordert.
Nach der Untersuchung wird mit Ihnen besprochen, wie die Beschwerden behandelt werden. Dies besteht fast immer aus einer Kombination mehrerer Massnahmen. Der Therapeut kann manuelle Techniken wie Massage oder Gelenkmobilisationen durchführen. Anschliessend werden Übungen gegeben, die auf die von Ihnen angegebenen problematischen Bewegungen zutreffen. In dieser Praxis haben Sie die Möglichkeit, vor oder nach der Therapie an den Geräten zu üben. Wie diese Geräte funktionieren, wird Ihnen vom Therapeuten erklärt.
Sollten Ihre Beschwerden nach 9 Behandlungen noch nicht verschwunden sein, gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können ein neues Rezept für 9 Behandlungen erhalten oder Ihr Arzt verlangt, dass Sie wieder einen Termin in der Hausarztpraxis für eine neue Konsultation vereinbaren. Die beste Option wäre natürlich, wenn Sie überhaupt keine 9 Behandlungen benötigen! Der Therapeut gibt weitere Tipps, um das erneute Auftreten der Probleme zu verhindern.
Eine Behandlung dauert durchschnittlich 25-30 Minuten.
Krankheit oder Unfall?
Wenn auf Ihrem Rezept „Unfall“ angekreuzt ist, ist für die korrekte Abrechnung der Kosten eine Unfallmeldung erforderlich. Ihr Arbeitgeber muss diese bei der Unfallversicherung melden, bei der das Unternehmen versichert ist. Sie erhalten eine Schadennummer, mit der die Behandlung abgerechnet wird. Ohne diese Nummer kann keine Abrechnung über die Unfallversicherung erfolgen. Sollte die Unfallversicherung die Kosten ablehnen, werden die Kosten über Ihre Krankenkasse abgerechnet.
Lassen Sie sich gut von Ihrem Hausarzt oder Therapeuten informieren, ob die Möglichkeit besteht, dass Ihr Unfall nicht über die Unfallversicherung abgerechnet wird. Trotz dass für Sie als Patient die Probleme nach einem klaren Unfall entstanden sind, kann es sein, dass die Kosten nicht übernommen werden. Dies beruht auf rechtlichen Vereinbarungen, auf die Sie und der Therapeut keinen Einfluss haben.
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